follow us on twitter . like us on facebook . follow us on instagram . subscribe to our youtube channel . announcements on telegram channel . ask urgent question ONLY . Subscribe to our reddit . Altcoins Talks Shop Shop


This is an Ad. Advertised sites are not endorsement by our Forum. They may be unsafe, untrustworthy, or illegal in your jurisdiction. Advertise Here Ads bidding Bidding Open

Author Topic: Der Handel mit Kryptowährungen und die Steuer – Ein kleiner Leitfaden  (Read 1330 times)

Offline Ferki

  • Moderator
  • Legendary
  • *
  • *
  • *
  • *
  • Activity: 3502
  • points:
    88545
  • Karma: 478
  • Observer only
  • Trade Count: (0)
  • Referrals: 1
  • Last Active: March 01, 2024, 03:32:42 PM
    • View Profile

  • Total Badges: 29
    Badges: (View All)
    Fifth year Anniversary Fourth year Anniversary 10 Posts
Die aktuelle Kryptowährung Entwicklung hat schon viele Menschen zu Millionären gemacht. Das ist auch in Deutschland der Fall. Wer professionell mit einer Kryptowährung handeln und Kryptowährung traden möchte, der muss sich deswegen durchaus einige Gedanken über die Steuer und die damit verbundene Steuererklärung machen.

Denn das Kryptowährung kaufen und die daraus erzielten Gewinne unterliegen dem Einkommensteuerrecht. Allerdings ist aufgrund der noch recht jungen Technologie und der neuartigen Verdienstmöglichkeiten in vielen Bereichen des Steuerrechts eine hohe Rechtsunsicherheit gegeben. Der nachfolgende Leitfaden soll hier ein wenig Aufhellung bieten, wobei dadurch der Gang zu einem Steuerberater natürlich nicht eingespart werden kann.

Ganz im Gegenteil: Hier in diesem Text wird keine konkrete Rechtsberatung geboten. Für Fragen rund um das Thema Einkommenssteuer, Steuer im Allgemeinen und die Steuererklärung beim Handel mit einer Kryptowährung sollte man deswegen unbedingt den Rat eines ausgebildeten Profis einholen!
Schon wenn man die Gewinne auf das Bankkonto überweisen möchte beginnen die Probleme

Wer es endlich geschafft hat und den Inhalt von seinem Kryptowährung Wallet gewinnbringend veräußert hat, der möchte die Gewinne aus dem Verkauf der Kryptowährung natürlich auch so schnell wie möglich auf seinem Bankkonto sehen. Doch bereits hier beginnen oftmals die Probleme. Die Banken in der EU und in Deutschland sind durch den Gesetzgeber verpflichtet worden verdächtige Kontobewegungen umgehend zu melden.
Anzeige

Da Kryptowährungen gerne für die Geldwäsche verwendet werden, stehen sie praktisch automatisch unter Generalverdacht. Deswegen ist es wichtig, dass die Bank im besten Fall schon vor dem Beginn des Tradings über die künftigen Kontobewegungen informiert wird. Spätestens, wenn man seine Gewinne aus dem Trading oder dem Kryptowährung minen auf das Bankkonto überweist und es sich dabei um eine größere Summe handelt sollte man dies vorher mit seiner Hausbank absprechen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Bank auch über eine ausreichende Einlagensicherung verfügen sollte. Das bedeutet, dass die Hausbank für das normale Girokonto in der Regel nur einen gewissen Betrag auf dem Girokonto akzeptieren und garantieren kann. Wer mehr Geld auf das Konto erhält, der muss im schlimmsten Fall damit rechnen das die Bank die Annahme der Überweisung nicht akzeptiert.

    Im Falle eines Bankrotts der Hausbank ist diese zudem nur verpflichtet, den Betrag bis zur Höhe der Einlagensicherung zu erstatten. Das restliche Geld wäre dann verloren. Schon im eigenen Interesse sollte der Händler deswegen mit maximaler Offenheit agieren und seine Hausbank umfassend über das Vorhaben und größere Kontobewegungen informieren.

Welche Arten der Steuer gibt es bei Kryptowährungen?

Der Handel mit, aber auch das Mining von einer Kryptowährung unterliegen in Deutschland der Besteuerung. Dabei gibt es zwei Arten der Steuer, die entrichtet werden müssen. Das wären die Gewerbesteuer, und die private Einkommensteuer. Im Gegensatz zum Handel mit Aktien und Wertpapieren, ist der Handel mit Kryptowährungen entgegen landläufiger Meinung kein Gewinn aus Kapitalerträgen.

Es handelt sich hier, zumindest im Fall von Privatanlegern, um einen privaten Veräußerungsgewinn. Ob man selbst noch als Privater Anleger handelt, oder als professioneller Broker ist schwer abzuschätzen und hängt von gewissen Faktoren ab. Der Aufwand, aber auch die Höhe des Ertrages spielen dabei eine große Rolle. Ein Steuerberater kann hier helfen und die entsprechenden Auskünfte umgehend erteilen.

Es gibt also eine klare Unterscheidung zwischen privaten, und professionellen Anlegern. Privatanleger zahlen die Steuer auf die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, während professionelle Investoren die gewerbliche Einkommensteuer und unter Umständen auch die Gewerbesteuer entrichten müssen. Ähnlich, aber leichter zu definieren ist die Lage im Falle eines Miners.

    Wer professionelles Mining betreibt, der ist in der Regel ein gewerblicher Miner. Da hat der Gesetzgeber bis heute sehr enge Linien gezogen. Wer ab und an einmal seinen PC anschließt und das Mining betreibt, der kommt vielleicht noch mit einem Nebengewerbe oder einer Art von Nebeneinkünften weg. Doch spätestens, wenn der Rechner durchgängig läuft, was ja in der Regel der Fall ist, fällt diese Begründung weg.

Gerade professionelle Miner sollten deswegen unbedingt einen Steuerberater aufsuchen, um sich hier Rechtssicherheit zu verschaffen. Denn ein Fehler in der Steuererklärung kann schnell ungewollte Konsequenzen haben. Die Konsequenzen reichen von einem Bußgeld, bis hin zu einer Haftstrafe.
Was ist besser? Als Privatanleger und Miner zu agieren, oder die gewerbliche Lösung zu wählen?

Diese Frage ist schwer zu beantworten, aber im Zweifel sollte man immer die gewerbliche Lösung wählen. Denn diese hat eine Reihe von Vorteile, gerade mit Blick auf die Steuer, zu bieten, die man als Privater Anleger nicht nutzen kann. Gerade für einen Miner ist eine Eintragung als gewerbetreibende Person die deutlich günstigere Variante. Zudem sind die Umsatzgrenzen in der Regel sehr eng gelegt.

Es gibt zwar einige Schlupflöcher, aber um diese auszunutzen muss man doch ein erhebliches Risiko eingehen. Der größte Nachteil der Privatanleger und Miner ist es, dass sie so gut wie keine Kosten von der Steuer absetzen können. Das Mining, aber auch das Trading können schnell teuer werden. Es gibt Anschaffungskosten, Gebühren, Stromrechnungen und viele weitere Kostenfaktoren mit denen man kalkulieren muss.

Das Steuerrecht ist im Bereich der Ausgaben deutlich großzügiger gegenüber den gewerblichen Minern und Tradern. Es können so gut wie alle Ausgaben direkt abgezogen werden, sodass nur noch der Reingewinn versteuert werden muss. Das schaut bei privaten Händlern und Minern schon ganz anders aus. Hier gibt es strenge Regeln darüber, welche Ausgaben letztendlich abgesetzt werden dürfen und welche nicht.

    Diese Regelungen verhindern letztlich, dass ein wahrheitsgemäßes Bild über die Erträge erstehen kann und sorgt für eine Steigerung der Steuerlast. Je höher der Gewinn ist, umso höher ist auch die zu tragende Steuerlast. Die gewerbliche Lösung ist also in der Regel die Variante, die bevorzugt gewählt werden sollte.

Video abspielen
Das Video wird von Youtube eingebettet. Es gelten die Datenschutzerklärungen von Google.
Wie wird die Besteuerung für Trader und für Miner berechnet?

Für Trader gestaltet sich die Berechnung der Steuerlast ein wenig komplizierter, als für Trader. Als Investor sollte man sich vor allem vier wichtige Daten notieren:

    Kaufdatum
    Wert zum Kaufdatum
    Verkaufsdatum
    Verkaufswert

Grundsätzlich ist der Gewinn immer die Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis. Es gibt unterschiedliche Berechnungsmethoden, sofern mehrere Cryptowährungen gehandelt werden. Bei dem “FiFo”-Verfahren (First in, First Out) wird davon ausgegangen, dass diejenige Kryptowährung als erstes verkauft wurde die auch als erste erworben werden. Dem steht das “FiLo”-Verfahren (First in, Last out) gegenüber.

Dabei wird davon ausgegangen, dass die erste erworbene Kryptowährung der letzten verkauften Kryptowährung entspricht. Welches Verfahren wählbar, und vor allem möglich ist kann ein Steuerberater am besten entscheidend. Bei der Auswahl ist es natürlich wichtig auf eine Minderung der steuerrechtlichen Erträge zu achten, sofern diese auf einem legalen Wege möglich ist. Denn dadurch kann die effektive Steuerlast deutlich verkürzt werden.

Während es Trader sehr schwer haben eine Einkommensteuererklärung zu erstellen, ist es für Miner noch komplizierter. Als gewerblicher Miner muss man erst einmal die Umsatzgröße abschätzen, und anschließend eine Abrechnungsmethode wählen. Im strengsten Falle ist man sogar gesetzlich zur Zahlung der Umsatzsteuer und zur Bilanzierung verpflichtet. Beim derzeitigen Kryptowährung Kurs/Liste ist fast kein Miner mehr ein Kleingewerbetreibender.

Auch der Status als Freiberufler kann nicht erreicht werden. Die angenehme Art der Abrechnung in Form der EÜR bleibt also in der Regel unmöglich und man fällt, je nachdem wie hoch die Erträge sind, direkt in die Verpflichtung der Bilanzierung. Spätestens hier wird dann ein Steuerberater benötigt, der bei der Erstellung einer rechtssicheren Bilanz helfen kann und umfassend zu steuerrechtlichen Fragen berät.
Was sind Haltefristen und welche Vorteile bringen sie für Privatanleger ?

Die Haltefrist ist der wohl größte Vorteil, den Private Anleger genießen können. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Frist, mit deren Hilfe ein Privatanleger seine Gewinne nicht versteuern muss. Die Haltefrist gibt es nur für private Veräußerungsgewinne, weshalb  gewerbliche Händler keine Vorteile daraus ziehen können. Doch neben dem Vorteil der Steuerfreiheit birgt die Haltefrist auch ein gewisses Risiko.

    Für eine kurzfristige Anlagestrategie ist sie deswegen nur bedingt geeignet. Wer eine Kryptowährung kauft, und den Coin länger als 12 Monate auf seinem Wallet aufbewahrt kann die Gewinne aus der Veräußerung in seiner Steuererklärung steuerfrei angeben. Im Klartext heißt das: Ist die Kryptowährung über ein Jahr lang im Besitz des Anlegers, muss er für den erfolgreichen Verkauf keinerlei Steuer zahlen.

Veräußert der Investor die Kryptowährung vor dem Ablauf dieser Frist, dann greift lediglich ein Freibetrag in Höhe von 600,00 Euro. Wird dieser überschritten, muss auf die restlichen Erträge die allgemeine Einkommensteuer fällig. Auf den ersten Blick sieht diese Regelung durchaus vorteilhaft aus, und im Endeffekt ist sie das auch. Doch spätestens seit dem letzten Kryptowährung Crash hat sich eine Tatsache verdeutlicht:

Die Kryptowährung Definition, dass die Anlage in die virtuellen Währungen ein hohes Risiko für Investoren birgt ist nicht mehr von der Hand zu weisen. Wer seinen Kryptowährung Einstieg feiert, der fängt in der Regel eher mit kleinen Währungen an und setzt auf eine langfristige Strategie. Doch für Profis und erfahrene Investoren ist die Zeit der entscheidende Faktor beim Trading.

    Das wirkt sich dann natürlich auch auf die Steuer aus. Denn sobald man als Anleger unter einem zeitlichen Druck steht und die erworbene Währung nicht ein Jahr aufbewahren kann ohne Verluste zu machen, muss man auf seine Einkünfte abzüglich des Freibetrages die volle Steuer entrichten.

Welche Kosten für den Kauf können Privatanleger absetzen?

Diese Frage ist ein wenig komplex, weswegen zur endgültigen Klärung unbedingt ein erfahrener Profi aus dem Steuerbereich zur Hilfe genommen werden sollte. Wichtig ist zu wissen, dass auch Privatanleger zusätzliche Kosten für den Kauf gewinnmindernd absetzen können. Doch der Gesetzgeber sieht hier strenge Regelungen vor, die man auf keinen Fall überschreiten sollte.

Denn ansonsten gerät der Private Anleger in die Gefahr seitens des Finanzamtes zu einem gewerblichen Händler erklärt zu werden. Mit allen Vorteilen, aber auch mit dem damit verbundenen Aufwand und den Nachteilen. Gewerbliche-Händler haben es hier deutlich einfacher ihre Ausgaben von der Steuer abzusetzen. Ihnen sind im übertragenen Sinne keine Grenzen gesetzt und sie können so gut wie alle Kosten in ihre Bilanz mit aufnehmen.

Das gilt auch für Miner, die vor allem die hohen Betriebskosten für die Rechner absetzen können. Unter bestimmten Umständen können auch Privatanleger von den steuerrechtlichen Vorteilen profitieren. Beispielsweise kann ein Arbeitszimmer, oder eine Ausrüstung in Grenzen steuermindernd wirken.

Auch die Anschaffung von wichtiger Literatur, oder die Ausgaben für die Beratung und die Beanspruchung von Dienstleistungen eines Brokers oder Steuerberaters wirken sich in der Regel steuermindernd aus. Wie die Lage aber im Detail ist, und welche Faktoren beachtet werden müssen sollte besser ein Profi klären.

Denn das Einkommensteuerrecht ist hier sehr detailliert und umfangreich. Für den Laien ist das nur schwer verständlich und die Hilfe eine Profis dadurch unerlässlich.
Welche Kosten können gewerbliche Investoren absetzen?

Das ist schnell erklärt: So gut wie alle Ausgaben, die in einem direkten Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit stehen.

Da spielt es dann keine Rolle, ob diese Ausgaben für Fortbildungen oder für den Kauf der Kryptowährung entstanden sind. Gewerbliche-Anleger haben weniger ein Problem mit dem Absetzen der Kosten von den Erträgen, sondern vielmehr mit der Zuordnung der Ausgaben. Denn das Einkommensteuerrecht für Unternehmen stellt hier vielseitige und teilweise verwirrende Anforderungen.

Es gibt Kosten die fortlaufend anfallen, fixe Kosten, variable Ausgaben, Aufwendungen die man abschreiben kann und welche die man abschreiben muss und noch viele weitere Arten von Aufwendungen. Hier den Überblick zu behalten fällt naturgemäß etwas schwer. Wer als gewerblicher Anleger seine Bilanz, oder seine EÜR selber erstellen möchte setzt sich genau aus diesem Grund unter Umständen einem gewissen Risiko aus.

Kryptowährungen Steuer Deutschland

Denn sollte einmal bei einer Betriebsprüfung ein Fehler gefunden werden, dann hat der betroffene Investierende in der Regel schnell ein großes Problem. Diesem Problem muss man dann mit einem Anwalt begegnen, weswegen es mehr als ratsam ist sich schon im Vornherein professionelle Hilfe zu holen.

Ein weiterer Nachteil ist, dass es im engeren Sinne noch keine Rechtsschutzversicherungen für Krypto-Trader gibt. Für viele Rechtsschutzversicherungen ist dieses Feld noch weitestgehend unbekannt, oder aufgrund des schlechten Rufes der virtuellen Währungen und der daraus potentiell entstehenden Ausgaben auch unbeliebt.

Man muss als gewerblicher Trader also unter Umständen damit rechnen, dass man für die Ausgaben eines Prozesses selber aufkommen muss. Demgegenüber ist die steuerrechtliche Beratung auch für Unternehmen absetzbar und gehört zu den laufenden Betriebskosten. Ein Vorteil, den sich weder ein gewerblicher noch ein privater Anleger entgehen lassen sollten.
Welche Rolle spielt die Gewerbesteuer für gewerbliche Trader?

Die Gewerbesteuer gehört nicht zur Einkommenssteuer, muss aber wie diese einmal im Jahr entrichtet werden. Sie wird von den Gemeinden erhoben, wobei es aufgrund der gesetzlichen Regelungen zu starken regionalen Abweichungen kommen kann. Da die Einnahmen aus der Gewerbesteuern zu den wichtigsten Einnahmequellen für die Gemeinden gehören, verzichten diese nur ungern darauf.

    Die Bemessungsgrundlage für die gewerbliche Steuer ist der Gewerbeertrag, also der Gewinn des Unternehmens. Wird ein Verlust ausgewiesen, dann ist auch keine Gewerbe Steuer fällig. Steuerpflichtig sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Allerdings muss nicht jedes Unternehmen automatisch die gewerbliche Steuer entrichten. Es gibt einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro.

Ist der Gewinn nicht höher als dieser Betrag, fällt auch keine Gewerbesteuer an. Die Einkommenssteuer, und unter Umständen auch die Unternehmenssteuer müssen weiterhin entrichtet werden. Diese Steuer ist nicht abziehbar, weswegen sie auch nicht gewinnmindernd wird. Praktisch ausgedrückt bedeutet das, dass man als Unternehmer immer auf den gleichen Gewinnbetrag seine Gewerbesteuer und die Einkommensteuer als Unternehmer zu entrichten hat.

Unter bestimmten Umständen kann man sich auch von der Gewerbesteuer befreien lassen. Allerdings hat diese Befreiung lediglich eine aufschiebende Wirkung und die Beträge werden zu einem späteren Zeitpunkt auf jeden Fall eingezogen. Maßgeblich für die Höhe der fälligen Steuerzahlung ist der von der Gemeinde festgelegte Hebesatz für die Gewerbesteuer.

Dieser kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfallen. Nähere Informationen hierzu bekommt man von seiner zuständigen Gemeindevertretung.
Wird sich das Steuerrecht für das Trading mit Kryptowährungen in naher Zukunft ändern?

In fast jedem gut aufgestellten Kryptowährung Blog liest man, dass die derzeitige Situation für private Anleger und Händler mehr als unbefriedigend ist. Denn teilweise kommen professionelle und private Anleger, welche sich nur auf Wertpapiere und renommierte Finanzprodukte stützen deutlich günstiger weg.

In den Kryptowährung News, aber auch in der Öffentlichkeit ist dieses Problem zwar angekommen. Aber die Öffentlichkeit hat derzeit wohl andere Sorgen, als sich darum zu kümmern. Das mag auch daran liegen, dass eine umfassende und langfristig erfolgreiche Kryptowährung Analyse mit einer positiven und nachhaltigen Aussicht auf die Welt der virtuellen Währungen derzeit nicht gegeben ist.

Vielmehr gehen viele Experten davon aus, dass sich das Phänomen entweder irgendwann einmal selbst in der Luft auflöst. Ob das nun  positiv, oder negativ zu bewerten ist wird wohl nur die Zukunft zeigen können. Fakt ist, dass in Deutschland das Steuerrecht zumindest in dieser Legislaturperiode wohl so bleiben wird wie es bisher war. Die einzige Möglichkeit, um den Status zu ändern wäre der Klageweg, oder aber eine Änderung der Durchführungsverordnungen der Finanzämter.

Es müsste erreicht werden, dass eine Kryptowährung ebenfalls als Finanzprodukt gilt und nicht mehr als Sachgegenstand. Auch hier ist die Rechtslage unsicher, denn im engeren Sinne kann eine Kryptowährung kein Sachgegenstand sein. Sie existiert, wie der Name schon sagt, rein virtuell. Das macht es für die Steuer und deren Gesetzgebung nicht gerade einfacher, eine korrekte und umfassende Definition zu erstellen.

Ob eine Änderung aber auch wirklich wünschenswert wäre, ist zumindest für Privatanleger fraglich. Denn würde einer Kryptowährung der Status als Finanzprodukt zuerkannt werden, würden auch einige steuerrechtliche Vorteile automatisch wegfallen. Es würden umgehend, vielleicht sogar auch nachwirkend, die Steuersätze zur Kapitalertragssteuer fällig.

Der Status als Sache ermöglicht zudem die Einräumung einer Haltefrist. Ob diese auch im Falle einer Definierung als Finanzprodukt erhalten bleiben könnte, darf man als fraglich beurteilen. Zwar haben es professionelle und private Anleger in der heutigen Zeit nicht leicht eine passende, und im Sinne des Steuerrechts richtige Lösung zu finden. Aber es ist immerhin möglich seine Gewinne legal zu besteuern.

Da ist Deutschland anderen Ländern schon weit voraus. Das deutsche Steuerrecht bietet also vor allem Rechtssicherheit und berücksichtigt dabei die individuellen Gegebenheiten der Märkte durchaus positiv. Als Vorteil erweist sich, dass man als Unternehmer alle Kosten absetzen kann. Als Privater Anleger kann man dies zumindest teilweise, und bei einer langfristigen Anlagestrategie kann es zudem sein das überhaupt keine Steuer entrichtet werden muss.

    Kurzum: Die aktuelle Situation ist vielleicht nicht in Gänze befriedigen, aber immerhin noch besser als wenn gar keine Lösung vorhanden wäre. Ob sich das in naher Zukunft ändern wird, hängt stark vom künftigen Erfolg und der Wichtigkeit der virtuellen Währungen ab. Wenn diese sich noch lange auf den Märkten halten können, steht auch einer Änderung des Steuerrechts nichts mehr im Wege.

Source: https://blockchain-hero.com/kryptowaehrung-richtig-versteuern-steuerberater/

Altcoins Talks - Cryptocurrency Forum


For Monthly biddings Check Here


 

ETH & ERC20 Tokens Donations: 0x2143F7146F0AadC0F9d85ea98F23273Da0e002Ab
BNB & BEP20 Tokens Donations: 0xcbDAB774B5659cB905d4db5487F9e2057b96147F
BTC Donations: bc1qjf99wr3dz9jn9fr43q28x0r50zeyxewcq8swng
BTC Tips for Moderators: 1Pz1S3d4Aiq7QE4m3MmuoUPEvKaAYbZRoG
Powered by SMFPacks Social Login Mod