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Local => Kryptowährung Forum => Kryptowährungen => Topic started by: SaraCryp2 on October 14, 2018, 11:02:23 AM
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Die US-amerikanische Börsenaufsicht Security and Exchange Commission (SEC) ermittelt dem Vernehmen nach gegen eine ganze Reihe von Initial Coin Offerings (ICOs). Dabei geht es im Speziellen um die Frage, ob ICOs juristisch betrachtet Wertpapiere sind und damit dem besonderen Investorenschutz unterliegen.
Die SEC scheint härte Bandagen anzulegen. Wie Decrypt Media berichtet, befindet sich seit Jahresbeginn eine Vielzahl von ICOs im Fadenkreuz von SEC-Ermittlungen. Eine ganze Reihe von Unternehmen hätte demnach formelle Vorladungen erhalten. Dem Bericht zufolge, haben die Unternehmen von den Ermittlungsverfahren erst durch die Vorladungen erfahren.
Juristisch steht die Frage im Raum, an welche Investoren die Token verkauft wurden. Denn in ICOs dürfen, sofern diese ein Wertpapier sind, nur sogenannte „Accredited Investors“ investieren. Nur wenn sichergestellt ist, dass alle Token-Käufer dieser formellen Definition entsprechen, darf das Unternehmen ohne SEC-Genehmigung agieren. Unter „Accredited Investors” versteht das Gesetz – vereinfacht ausgedrückt – Großanleger.
Hier liegt der Kern des Problems: Bei den Unternehmen, gegen die die SEC ermittelt, ist dies im Sinne von KYC nicht hinreichend geprüft worden. Diese Regel greift aber nur dann, wenn ICOs abschließend als Wertpapiere definiert sind. An dieser Stelle geht die Rechtsauslegung zwischen Unternehmen und SEC freilich auseinander.
SEC: ICOs ohne Frage Wertpapiere
Für die SEC steht fest, dass ICOs in nahezu allen Fällen als Wertpapier gelten müssen. Während einer Senatsanhörung äußerte sich Jay Clayton, Vorsitzender der SEC, folgendermaßen:
„Ich glaube, jeder ICO, den ich kenne, ist ein Wertpapier.“
Dieser Argumentation weichen die Unternehmen wiederum mit semantischen Spitzfindigkeiten aus. Anstatt den Token Sale als ICO zu bewerben, bieten die Unternehmen „Utility Token“ zum Verkauf. Damit möchte man einer Klassifizierung als ICO entgehen. Da „Utility Token“, abgesehen von der Namensgebung, von ICOs nicht zu unterscheiden sind, erscheint dieser Winkelzug allerdings nicht sehr überzeugend.
Dem Vernehmen nach, konnte in vielen Fällen eine außergerichtliche Beilegung erreicht werden. Dabei einigten sich die inkriminierten Start-ups mit der Behörde auf eine Rückerstattung der eingesammelten Fundings an die Investoren.
Der richtige Umgang mit ICOs
Der ICO-Hype aus dem vergangenen Jahr schlägt immer noch hohe Wellen. Als Alternative zum traditionellen Venture Capital Funding sind ICOs einerseits ein niederschwelliges Mittel für die Kapitalbeschaffung. Auf der anderen Seite öffnet der Mangel an Regulierungen Betrügern Tür und Tor. Es überrascht daher nicht, dass einer Studie zufolge 80 Prozent aller ICOs Scam sind.
Eine ausgewogene Regulierung ist also dringend nötig. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die US-amerikanische Börsenaufsicht für vernünftigen Investorenschutz sorgen kann, ohne ICOs vollends den Garaus zu machen