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Local => Kryptowährung Forum => Presse => Topic started by: Ferki on November 30, 2018, 06:14:05 PM
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verhängt ein Verbot von binären Optionen für Kleinanleger. Die Behörde begründet den Schritt mit erheblichen Bedenken in Bezug auf den Anlegerschutz.
Binäre (auch: digitale) Optionen sind Termingeschäfte, bei denen Wetten auf den Kurs, Preis oder den Wert eines Basiswerts abgeschlossen werden. Es handelt sich dabei um eine kurzfristige Anlageform mit Barausgleich, die bereits nach wenigen Minuten auslaufen können. Die Derivate sind darüber hinaus einfach zu handeln und erfreuten sich in den vergangenen Jahren einer wachsender Beliebtheit. Binäre Optionen gelten als hochriskante Anlagen – so riskant, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sie nun verbieten will.
Wie die Behörde am 29. November bekannt machte, betrifft das Verbot die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf binärer Optionen an Kleinanleger. Ausnahmen bilden Derivate, die mindestens 90 Tage laufen und deren Anbieter außer mit den vorher vereinbarten Provisionen keinen Gewinn oder Verlust macht. Als dritte Bedingung muss für eine binäre Option ein Prospekt nach den Wertpapierprospektgesetz vorliegen.
Die Europäische Finanzaufsichtsbehörde ESMA hat bereits im Mai ein vorübergehendes Verbot von binären Optionen verhängt. Das Verbot, das im Juni in Kraft getreten war, wurde unter anderem damit begründet, dass binäre Optionen hinsichtlich ihrer Vermarktung und Ausgestaltung dem Glücksspiel ähneln. Ein Verlängerungsbeschluss vom 2. Oktober dehnte den Zeitraum des Verbotes um weitere drei Monate aus und beinhaltete die oben genannten Ausnahmen legaler binärer Optionen.
Grenzüberschreitendes Risiko
Die Regulierungsbehörden einiger EU-Mitgliedsstaaten hatten bereits vor Inkraftreten des Verbots Maßnahmen ergriffen. So hat etwa die portugiesische Finanzaufsichtsbehörde CMVM Wertpapierfirmen dazu aufgefordert, die Bereitstellung von Wertpapierdienstleistungen im Zusammenhang mit Derivaten, die mit Kryptowährungen verknüpft sind, zu unterlassen.
Da binäre Optionen über das Internet angeboten werden, spielt es keine Rolle, dass es keine in Deutschland ansässigen Anbieter von binären Optionen gibt. Die deutschen (Klein-)Anleger seien durch das grenzüberschreitende Angebot von binären Optionen erheblichen Risiken ausgesetzt.
„Aus diesem Grund ist es auch erforderlich zu verhindern, dass Anbieter binärer Optionen in Länder der Europäischen Union ausweichen, in denen die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf binärer Optionen an Kleinanleger am geringsten oder gar nicht reguliert sind.“
Deshalb empfiehlt die Bundesanstalt, dass auch die Regulierungsbehörden der anderen EU-Staaten ein Verbot von binären Optionen verhängen, wenn das fristverlängerte ESMA-Verbot ausläuft.
Source: https://www.btc-echo.de/bafin-verbot-von-binaeren-optionen-fuer-kleinanleger-bestaetigt/