Der schweizerische Bundesrat veröffentlichte am 14. Dezember ihren Bericht „Rechtliche Grundlagen für Distributed-Ledger-Technologie und Blockchain in der Schweiz“. Darin geht es um die künftige Regulierung von Bitcoin und der darunter liegenden Technologie. Die Regierung der Schweiz will wie zuvor angekündigt kein zusätzliches Blockchain-Gesetz erlassen. Die Technologie, die unter Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum liege, birgt vor allem großes Potential für den Finanzsektor, wie der Bundesrat in seinem Bericht anerkennt. So heißt es im Wortlaut:
„Die Distributed Ledger-Technologie (DLT) und Blockchain-Technologien zählen zu den bemerkenswerten und potenziell vielversprechenden Entwicklungen der Digitalisierung. Diesen Entwicklungen wird sowohl im Finanzsektor als auch in anderen Wirtschaftssektoren ein erhebliches, wenn auch noch nicht abschließend abschätzbares Innovations- und Effizienzsteigerungspotenzial vorausgesagt. Die Schweiz zählt heute in den Bereichen DLT und Blockchain zu den führenden Standorten. Namentlich im Finanzbereich hat sich in den letzten Jahren ein wachsendes FinTech- und Blockchain-Ökosystem in der Schweiz entwickelt.“
Um dafür beste Bedingungen zu schaffen, wolle man kein eigenes Blockchain-Gesetz erlassen. Allerdings nehme sich die Regierung vor, bei Gesetzen auf technische Innovationen ggfs. flexibel zu reagieren. Außerdem hält der Bundesrat der Schweiz einige Anpassungen für sinnvoll. Dahingehend sollen bis Anfang nächsten Jahres folgende Bereiche im Finanzmarktrecht angepasst werden:
Bankenrecht
Finanzmarktinfrastrukturrecht (neue Bewilligungskategorie für Infrastrukturanbieter im Blockchain-/DLT-Bereich)
Kollektivanlagenrecht: Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Kollektivanlagengesetzes, um Zulassung neuer Produkte zu beschleunigen.
Bitcoin-Geldwäsche: Schweizer Bundesrat kann reelles Risiko nicht genau feststellen
Ferner wolle man in Zukunft gerade in Fragen der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mehr Acht walten lassen. Allerdings erkennt der Bundesrat der Schweiz, dass man den tatsächlichen Handelsbedarf hier nicht genau einschätzen könne:
„Die von der interdepartementalen Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (KGGT) 2018 erstellte Risikoanalyse zeigt, dass aufgrund der identifizierten Gefährdung und Verwundbarkeit in der Schweiz ein Missbrauchsrisiko der krypto-basierten Vermögenswerte für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung besteht. Die festgestellte Gefährdung und Verwundbarkeit betrifft allerdings alle Länder. Die Risikoanalyse zeigt jedoch auch, dass in der Schweiz das reelle Risiko aufgrund der geringen Fallzahl nicht genau festgestellt werden kann.“
Source:
https://www.btc-echo.de/bitcoin-in-der-schweiz-wohlwollende-blockchain-regulierung/