Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 19. Dezember die sofortige Einstellung des Finanztransfergeschäftes der Swiss Convene GmbH angeordnet. Auf www.cfdpremium.com bietet sie Finanzdienstleistungen für Bitcoin & Co. an, die die BaFin nicht genehmigt hat. Was für Deutschlernende ein Zungenbrecher ist, ist für viele Finanzdienstleister ein Schreckgespenst: die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin). Diese hat nun angeordnet, dass die Swiss Convene GmbH mit sofortiger Wirkung ihre Dienste einstellt. Unter der Webseite
www.cfdpremium.com hatte sie ohne die Erlaubnis der Behörde CfDs für Kryptowährungen wie etwa Bitcoin, Ethereum oder Ripple angeboten.
CfD Premium gibt vor, lizenzierte Bitcoin CfDs anzubieten
Auf ihrer Homepage beschreibt sich CFD Premium als einer der führenden Broker:
„CFDpremium ist einer der innovativsten Forex-Broker. [Die Plattform] bietet ein breites Spektrum an hochmodernen technischen Lösungen. Sie bietet qualitativ hochwertige Handelsplattformen und eine hohe Liquidität sowohl für neue als auch für erfahrene Trader. Unser Expertenteam kann Sie dabei unterstützen, damit Sie sicher in eine sichere und regulierte Umgebung investieren können.“
BaFin ordnet sofortige Einstellung an
Nun, das ist wohl gelogen – um eine regulierte Umgebung wird es sich bei einer nicht lizenzierten wohl kaum handeln. So schreibt die BaFin:
„Die Swiss Convene GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter. Die Gesellschaften sind überwiegend im Ausland ansässig. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform
www.cfdpremium.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.“
Ferner verweist die Behörde auf eine Warnung vom August, auf der sie bereits vor dergleichen Anbieter gewarnt hatte. Demnach konnte die BaFin gerade im Bereich der Differenzkontrakte und im Forex-Handel vermehrt beobachten, dass es hier zu unlizenziertem Handel kommt. Ein Hinweis darauf sei das oft versteckte Impressum, das häufig auf Offshore-Briefkastenanschriften verweist.
Source:
https://www.btc-echo.de/bafin-ordnet-einstellung-von-bitcoin-cfd-anbieter-an/