Indien liebäugelt mit einer Legalisierung von Bitcoin und Co, während Großbritannien keine Probleme damit hat, Kryptowährungen zu besteuern. Unterdessen straft die FINRA Morgan Stanley ab, weil der Wall-Street-Riese schwache Anti-Geldwäsche-Vorkehrungen getroffen hat. Das Regulierungs-ECHO der KW52.
Indien: Bitcoin auf dem Weg der Legalisierung? Die harsche Haltung der indischen Zentralbank gegenüber Kryptowährungen ist möglicherweise nicht das letzte Wort in Sachen Krypto-Regulierung auf dem Subkontinent. Die indische Regierung hat eigens ein Komitee eingerichtet, das die Bedingungen für eine Legalisierung von Bitcoin und Co. ausloten soll. Bis Februar will das Komitee dem Finanzministerium erste Ergebnisse präsentieren.
FINRA watscht Morgan Stanley mit Millionenstrafe abDass Kriminelle vor allem auf Kryptowährungen zurückgreifen, wenn sie Geld waschen möchten, ist ein lange widerlegtes Vorurteil. Geldwäscher halten lieber den Taler in der Hand, als den Bitcoin in der Wallet und bedienen sich im Gros noch der traditionellen Bankkanäle. Wenn die Banken dann noch eine laxe Anti-Geldwäsche-Politik (AML) betreiben, freuen sich die Panzerknacker. Genau das wird dem Wall-Street-Giganten Morgan Stanley nun von der US-Finanzregulierungsbehörde FINRA vorgeworfen. Demnach habe unter anderem das automatisierte AML-Überwachungssystem der Bank unter anderem kritische Daten nicht berücksichtigt, sodass Transaktionen in einer Gesamthöhe von mehreren zig Milliarden US-Dollar unter dem AML-Radar der Bank abliefen. Brisanterweise waren davon auch zahlreiche Transaktionen in und von Ländern betroffen, denen ein erhöhtes Geldwäscherisiko attestiert wird. Wegen dieser und weiterer Nachlässigkeiten hat die FINRA die Morgan Stanley zu einer Geldstrafe von 10 Millionen US-Dollar verdonnert.
Obwohl Initial Coin Offerings nach wie vor als innovatives Finanzierungsvehikel gelten, haben zahlreiche Scams und regulatorische Unklarheiten für einen erheblichen Image-Schaden bei ICOs gesorgt. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) planen nun die Einführung eines transparenten Regelwerks für das Fundraising per ICO. Die Wertpapieraufsicht der UAE möchte entsprechende Rahmenbedingungen bis Mitte 2019 schaffen, berichtet The National am 24. Dezember.
Die Queen hält die Hand aufBei der britischen Zoll- und Steuerbehörde Her Majesty’s Revenue and Customs (HMRC) müssen sich Kryptowährungen ihren Status als Zahlungsmittel noch erarbeiten. In einem am 19. Dezember veröffentlichten Report unterstreicht die HMRC ihren Standpunkt, dass es sich bei Bitcoin und Co. um besteuerbaren Besitz handelt. Wer in Kryptowährungen entlohnt wird, Mining betreibt oder an Airdrops partizipiert, muss Einkommensteuer und Sozialabgaben entrichten.
SEC-Feldzug: Scam-ICOs bislang mäßig erfolgreichDie US-amerikanische Börsen- und Wertpapieraufsichtsbehörde SEC hat bereits seit längerem betrügerischen ICOs den Kampf angesagt. Immerhin konnten bislang 90 Krypto-Scams dingfest gemacht werden. Etwas nüchterner fällt dieZweijahres-Bilanz aus, wenn es um die Entschädigung geprellter Anleger geht. Mit 36 Millionen mutet die Summe der bisher vollzogenen Rückerstattungen zwar stolz an; setzt man sie jedoch ins Verhältnis zum Gesamtschaden, verschwindet dieser Eindruck. Alleine die zu zweifelhafter Berühmtheit gelangte Causa BitConnect hat Investoren um knapp eine Milliarde US-Dollar betrogen. Die SEC äußerte sich gegenüber dem Wall Street Journal skeptisch bezüglich der Chance einer vollenständigen Entschädigung der Opfer.
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https://www.btc-echo.de/regulierungs-echo-kw52-klaps-auf-die-finger-fuer-morgan-stanley/